Keine Kurtaxe:
Unser Haus erfüllt den § 6 + 7 der Beihilfeordnung, ist anerkannt nach § 30 GewO und ist daher beihilfefähig.

Mit allen gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V, der Antrag erfolgt durch Attest seitens des Hausarztes.

Seite 50 Jahren sind unsere Häuser und das gesamte Areal rauchfreie Zone.

Vorstehende Bedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.